AGB


1. Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge von J. Keggenhoff gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Inhalt von Angeboten oder Verträgen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung durch J. Keggenhoff bedarf es nicht. Vertreter oder Mitarbeiter von J.Keggenhoff sind nicht befugt irgendeine Änderung oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
2. Angebote und Preise
An J.Keggenhoff gerichtete Kaufangebote bzw. Bestellungen gelten als angenommen, soweit J.Keggenhoff nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Angebots bzw. Bestellung schriftlich widersprochen hat. Die Angebote von J.Keggenhoff erfolgen stets freibleibend. Die Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz von J.Keggenhoff ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Transportverpackung. Alle vereinbarten und berechneten Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die gültigen Preise am Tag der Lieferung maßgeblich.
3. Zahlungsbedingungen
J.Keggenhoff versendet nur per Nachnahme oder Vorauskasse. Ist Teilzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte, noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren Forderungen von J.Keggenhoff aus anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. J.Keggenhoff ist auch berechtigt in diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern. Der vorgenannte Absatz gilt auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Lieferung
Vereinbarungen über Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform, auch bei nachträglicher Änderung. J.Keggenhoff wird von seiner Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder der Hersteller aus in seinem Bereich begründeten Umständen (Konkurs, Betriebsstillegung Sortimentsänderungen u.ä.) nicht mehr liefert. Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) gleichwohl diese Umstände bei J.Keggenhoff oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Ware die nicht per Brief oder Telefax storniert bzw. abbestellt wird, wird grundsätzlich ausgeliefert. Sollte die Annahme verweigert werden, so werden dem Besteller die entstandenen Kosten berechnet. J.Keggenhoff als auch der Besteller sind dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerungen länger als 3 Monate andauern. Schadenersatzansprüche kann der Besteller aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht herleiten. Wird auf Wunsch des Bestellers der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Bestellers begründet ist, nicht zustande, so ist J.Keggenhoff berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosen Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen: die Lieferfrist gegenüber dem Besteller wird hierdurch um eine angemessene Frist verlängert. Nur wenn der Besteller die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist J.Keggenhoff zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. J.Keggenhoff ist auch zur Teillieferung berechtigt. Von J.Keggenhoff gelieferte Gegenstände sind auch anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen.
5. Versand-Gefahrübergang
Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an J.Keggenhoff erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Versandart und Versandweg bestimmt j.Keggenhoff nach freiem Ermessen. Warenlieferungen werden nur auf besondere Weisung des Bestellers transportversichert. Der Besteller trägt die Kosten für eine Transportverpackung. Der Versand erfolgt immer auf das Risiko des Empfängers bzw. Bestellers.
6. Gewährleistung
Ansprüche aus Mängel oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn die Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich innerhalb der sich aus §377 HGB ergebenden Fristen schriftlich angezeigt und im einzelnen bewiesen werden. J.Keggenhoff haftet unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche wie folgt: J.Keggenhoff behält sich vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Besteller verpflichtet J.Keggenhoff die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht. J.Keggenhoff stehen insgesamt drei Versuche zu, der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Erst danach ist der Besteller berechtigt, eine Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen ist. Sollte es einmal vorkommen, daß wir ein falsches Teil versenden und dieses eingebaut wird, jedoch dann wieder ausgebaut werden muß, können wir keine Kosten übernehmen. Gewährleistungsausschluß gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von den Prospektangeboten. Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers grundsätzlich unberührt. Soweit J.Keggenhoff über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Bestellers noch eine Rechtspflicht von J.Keggenhoff anerkannt. Bei Bauteilen, welche nicht durch uns eingebaut werden, beschränkt sich unsere Haftung/Gewährleistung ausschließlich auf das gelieferte Bauteil. Für Schäden bzw. Folgeschäden die durch unsachgemäßen Einbau, bzw. mangelnde Kompatibilität (Bestellfehler) verursacht werden, wird keinerlei Haftung übernommen. Auf Gebrauchtteile mit Zulassung innerhalb der STVZO 12 Monate Gewährleistung. Alle angebotenen Artikel sind Rennsportartikel und im Bereich der STVZO nicht zugelassen. Auf Rennsportartikel keine Garantie/Gewährleistung. Im Bereich der STVZO zugelassene Artikel sind besonders gekennzeichnet, bzw. es wird auf die Zulassung hingewiesen, wie auch auf Garantie od. Gewährleistung.

7. Eigentumsvorbehalt
J.Keggenhoff behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Künftige Forderungen tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf der gelieferten Ware zur Sicherung für den jeweils zugunsten von J.Keggenhoff bestehenden Saldo an J.Keggenhoff ab. Werden vom Besteller gelieferte Waren zusammen mit anderen nicht J.Keggenhoff gehörenden veräußert, so erfolgt die Sicherungsabtretung nur in Höhe des von J.Keggenhoff in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware. Der Kunde bzw. Besteller darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderung sind vom Besteller unverzüglich J.Keggenhoff mitzuteilen. Der Besteller hat darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte von J.Keggenhoff hinzuweisen. Werden von J.Keggenhoff gelieferte Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, daß J.Keggenhoff Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwirbt. Der Besteller ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet. J.Keggenhoff ist bei Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Anspruches auf Herausgabe der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist berechtigt, die an die J.Keggenhoff sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, J.Keggenhoff alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist die J.Keggenhoff berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen in ihren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlungs- oder Rücktrittserklärung: die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Bestellers gegen J.Keggenhoff ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware selbst entstanden sind soweit Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist der Besteller nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Vertragsanpassung und Rücktritt
Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. §4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von J.Keggenhoff eintreten. J.Keggenhoff ist dann berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Besteller eine Vertragsanpassung ab, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Jedoch zur Ablehnung einer nur geringfügigen Vertragsanpassung ist der Besteller nicht berechtigt. J.Keggenhoff kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben oder ein Antrag auf Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist. Im Falle des Rücktritts von J.Keggenhoff gilt ein Betrag von 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und Vergütung für den entgangenen Gewinn als Vereinbart. Tritt der Käufer vom Vertrag unbegründet zurück, so werden 25% des Kaufpreises in Abzug gebracht, zusätzliche Schadenersatzansprüche zu seinen Gunsten sind ausgeschlossen.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.
10. Rücksendungen
Alle Rücksendung müssen auf den günstigsten Versandweg zu Lasten des Absenders an uns versendet werden. Bei einer Rücksendung ist ein Schreiben beizufügen, in welchem die Gründe für die Rücksendung dargelegt werden, sowie eine Kopie der Rechnung. Ware kann nur in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen werden. Rücksendungen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum anerkannt.
11. Schlußbestimmung
Alle bisherigen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An der Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.