ZyMo-Tech Motorentechnik
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AGB

 

1. Allgemeines

(1) Für alle Angebote und Verträge von J. Keggenhoff gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Inhalt von Angeboten oder Verträgen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung durch J. Keggenhoff bedarf es nicht.

(3) Vertreter oder Mitarbeiter von J. Keggenhoff sind nicht befugt irgendeine Änderung oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

 

2. Angebote und Preise

(1) Ein Vertrag kommt folgendermaßen im elektronischen Geschäftsverkehr zu Stande: Der auf der Webseite zymo-tech.de dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung per E-Mail erklärt der Kunde unverbindlich sein Kaufinteresse oder verbindlich sein Kaufangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden.

(1.1) Kaufinteresse

Die Absendung der Bestellung per E-Mail durch den Kunden stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an J. Keggenhoff zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der E-Mail beschriebenen Waren dar.

Nach Eingang der Bestellung schickt J. Keggenhoff dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich per Mail erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von J. Keggenhoff unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 14 Tagen. Bei Selbstabholung erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung, dass die bestellte Ware zur Abholung bereit liegt.

Der Vertragstext wird bei Harder Radsport Service gespeichert und dem Kunden nebst

einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.

Sofern J. Keggenhoff dem Kunden kein verbindliches Angebot unterbreitet, wird der Kunde hierüber informiert.

(1.2) Kaufangebot

Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Kaufangebot erklären. J. Keggenhoff wird dem Kunden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch J. Keggenhoff entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Lieferung der Ware.

(2) Die auf der Webseite und in Werbeanzeigen dargestellten Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz von J. Keggenhoff ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Transportverpackung.

(3) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB im Falle des Vertragsschlusses zugesandt.

 

3. Zahlungsbedingungen

(1) Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % und zzgl. der Liefer- und Versandkosten.

(2) J. Keggenhoff versendet nur per Nachnahme oder Vorauskasse. Ist Teilzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte, noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren Forderungen von J. Keggenhoff aus anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. J. Keggenhoff ist auch berechtigt in diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

4. Lieferung

(1) Vereinbarungen über Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform, auch bei nachträglicher Änderung.

(2) Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) gleichwohl diese Umstände bei J. Keggenhoff oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern.

(3) Ware die nicht per Brief oder Telefax storniert bzw. abbestellt wird, wird grundsätzlich ausgeliefert. Sollte die Annahme verweigert werden, so werden dem Kunden die entstandenen Kosten berechnet. J. Keggenhoff als auch der Kunde sind dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerungen länger als 3 Monate aufgrund von Verschulden der anderen Partei andauern.

(4) Wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet.

(5) Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Kunden begründet ist, nicht zustande, so ist J. Keggenhoff berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosen Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen: die Lieferfrist gegenüber dem Kunden wird hierdurch um eine angemessene Frist verlängert. Nur wenn der Kunde die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist J. Keggenhoff zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet.

 

5. Versand-Gefahrübergang

(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt: Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch J. Keggenhoff, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald mit der Verladung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt. Klauseln wie "Lieferung frei..." oder ähnlicher Art haben lediglich eine abweichende Regelung der Transportkosten zur Folge, ändern aber nicht die vorstehende Gefahrtragungsregel.

(2) Sofern bei der Produktbeschreibung oder in anderweitigen vertraglichen Absprachen keine anderweitigen Angaben genannt sind, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb von 10 Tagen ab Eingang des Rechnungsbetrages bei J. Keggenhoff bzw. im Falle der Nachnahme innerhalb von 10 Tagen ab Bestellungsdatum.

(3) J. Keggenhoff ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

 

6. Gewährleistung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Sofern der Kunde Verbraucher ist gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausdrücklich nicht von der Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ziffer 7 gilt entsprechend.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt: Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn J. Keggenhoff nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

Bei Sachmängeln ist J. Keggenhoff zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Das Recht auf Schadensersatz bleibt unberührt.

Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ziffer 7 gilt entsprechend.

(4) Soweit J. Keggenhoff über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Kunden noch eine Rechtspflicht von J. Keggenhoff anerkannt. Bei Bauteilen, welche nicht durch uns eingebaut werden, beschränkt sich unsere Haftung/Gewährleistung ausschließlich auf das gelieferte Bauteil.

(5) Alle angebotenen Artikel sind Rennsportartikel und im Bereich der STVZO nicht zugelassen. Im Bereich der STVZO zugelassene Artikel sind besonders gekennzeichnet, bzw. es wird auf die Zulassung hingewiesen.

 

7. Haftung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

 

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von J. Keggenhoff.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt:

(2.1) Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers bis zum Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich erst künftig fällig werdender Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden.

(2.2) Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

(2.3) Der Verkäufer verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die Summe seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt.

(2.4) Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach § 8 (2.2) wirksam auf den Verkäufer übergehen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an den Verkäufer abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an den Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(2.5) Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann der Verkäufer den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Der Verkäufer ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Kunde hat den Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe von § 8 (2.2) an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der dem Verkäufer zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

(2.6) Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten und alle von dem Verkäufer vorgesehenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich - abgesehen von Notfällen durch den Verkäufer oder durch eine von dem Verkäufer anerkannte Werkstatt ausführen zu lassen.

(2.7) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

9. Schlussbestimmungen

(1) Alle bisherigen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt.

(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG). Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

 

Datenschutzerklärung

 


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